Erstgespräch

Lernen wir uns kennen.

Ob Buchhaltung, Lohn, Businessplan oder KI: Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und die nächsten Schritte.

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So einfach geht's.

1. Termin vereinbaren

Sagen Sie uns kurz, worum es geht und wann es Ihnen passt.

2. Bestätigung erhalten

Sie erhalten eine Bestätigung mit allen Details per E-Mail.

3. Gespräch führen

Telefonisch, per Video oder persönlich: Wir besprechen Ihr Anliegen und die nächsten Schritte.

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Unsere Leistungen in der Finanz- und Lohnbuchhaltung umfassen die nach § 6 Nr. 4 StBerG zulässigen Tätigkeiten: das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen. Steuerberatung, Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahresabschlüsse übernimmt Ihr Steuerberater, dem wir gern zuarbeiten.

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